Aufgaben der Elternvertretung

Nach der Definition des BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) ist der Elternbeirat die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler/innen einer Schule.

Der Elternbeirat muss in der Größe unserer Grundschule (hier wird die Schülerzahl zu Grunde gelegt) mindestens fünf und darf maximal zwölf Mitglieder haben.

Seit dem Schuljahr 2016/2017 kann sich jeder selbst zur Wahl stellen bzw. einen Erziehungsberechtigten zur Wahl vorschlagen unabhängig davon, ob der- bzw. diejenige Klassenelternsprecher ist oder nicht. Bisher war dies nur den ersten Klassenelternsprecher vorbehalten. Einzige Voraussetzung ist, dass man ein Schulkind an der Schule hat.

Desweiteren wird zum Ausgleich und zur Berücksichtigung der teilweise unterschiedlichen Interessen angestrebt, Vertreter aller Klassenstufen in den Elternbeirat zu integrieren.

Außerdem wurde das Verbot aufgehoben, dass Elternpaare im gleichen Beirat sitzen. Dies ist ab diesem Schuljahr möglich.

Zu den Aufgaben des Elternbeirates gehört es ganz allgemein gesprochen, dass der Elternbeirat bei allen Angelegenheiten mitwirkt, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.

Aufgaben des Elternbeirats sind u.a.:

  • Das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften, die gemeinsam für Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen.
  • Das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder zu wahren
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und zu vertreten
  • Bei drohendem Ausschluss oder bei einem Verweis von Schülern muss der Elternbeirat gehört werden
  • Bei der Bestimmung eines Namens für die Schule mitzuwirken
  • Bei der Entscheidung von unterrichtsfreien Tagen
  • Mitwirkung bei Änderungen der Ausbildungseinrichtung, bei Einführung von Schulversuchen, bei der Entwicklung eines Schulprofils, „Inklusion“ etc.
  • Verhältnismäßigkeit finanzieller Ausgaben seitens der Eltern sicherzustellen (z.B. die Kosten für Schullandheimaufenthalte, Materialkosten, Verwendung bestimmter Lernmittel etc.)
  • Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.

Wir sind dankbar, wenn ihr uns mit Anregungen, Wünschen und Informationen unterstützt.
Konflikte und Fragen, die nicht unmittelbar das eigene Kind betreffen, sollen zunächst mit uns Elternvertretern besprochen werden.

Für Probleme und Fragen, die das eigene Kind betreffen, steht zunächst die Klassenleitung zur Verfügung.
Weiterführende Informationen über die Arbeit der Elternbeiräte hält das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf seiner Homepage bereit.

Aufgaben der Klassenelternsprecher

Die Klassenelternsprecherin vertritt die Eltern ihrer Klasse. Er ist Ansprechpartner und Sprecher für die Eltern. Ebenso ist sie Ansprechpartnerin für die Klassenleitung, den Elternbeirat und die Schulleitung.
Er sollte die Zusammengehörigkeit der Eltern fördern, z.B. durch Elternstammtische und Klassenfeste.
Sie sollte ebenso die Motivation der Eltern fördern, sich am schulischen Leben zu beteiligen. Es ist für die Klassenleitung, die Klassenelternsprecher, den Elternbeirat oder den Förderverein oftmals eine Bereicherung, wenn Eltern helfend zur Seite stehen, z.B. bei Schulausflügen, Schulveranstaltungen oder Sommerfesten.
In Konfliktfällen zwischen Eltern und Lehrern sollte der Klassenelternsprecher als Vermittler auftreten und ggf. Lösungsvorschläge unterbreiten. Sie sollte auch regelmäßig Kontakt mit der Klassenlehrerin pflegen und damit Gelegenheit zur Erörterung von Problemen geben.
Bitte engagiert ihr euch auch für unsere Schulfamilie!
Durch die Anregungen und Initiativen vieler aktiver Eltern wird der Schulalltag bereichert und den Kindern einiges geboten, was andernfalls nicht möglich wäre.